Wir stehen in den Startlöchern ….

das Ende der Pandemiebeschränkungen ist abzusehen. Trotz erster Öffnungsschritte liegt der Sportbetrieb vielerorts noch still und wir müssen uns in Geduld üben. Die Situation ist für alle nicht einfach. Der Kursplan für den Hallenbetrieb steht – wir stehen in den Startlöchern!!!!! Bis dato könnt ihr gerne die Online-Kurse besuchen. Weitere Info´s hierzu auf dem hinterlegten Kursplan. Weiter unten findet ihr die aktuelle Kritik von dem Landessportbund zum Thema Wiedereröffnung der Sportbetriebe.

Folgend einige Informationen vom Landessportbund bei einem Inzidenzwert bis 100 (35-100):

Es ist zwischen der Sportausübung in geschlossenen Räumen und der Sportausübung im Freien zu unterscheiden.

In geschlossenen Räumen ist die sportliche Betätigung mit Personen des eigenen Haushalts und höchstens zwei Personen eines anderen Haushaltszulässig. Die Sportausübung kann dann sowohl mit Kontakt als auch kontaktlos erfolgen. Diese Regelung gilt altersunabhängig. Eine Testpflicht besteht für diese Sportlerinnen und Sportler nicht; sie besteht jedoch für die betreuenden Personen.

Im Freien dürfen Kinder und Jugendliche bis zu einem Alter von einschließlich 18 Jahren in nicht wechselnder Gruppenzusammensetzung von bis zu 30 Kindern und Jugendlichen zuzüglich betreuender Personen Sport treiben. Die Sportausübung kann sowohl mit Kontakt als auch kontaktlos erfolgen. Es ist also auch Mannschaftssport möglich, nicht aber Spiele gegen wechselnde andere Mannschaften. Eine Testpflicht besteht für die Kinder und Jugendlichen nicht; sie besteht jedoch für die volljährigen Sportlerinnen und Sportler sowie die betreuenden Personen. Negativ getestete Erwachsene dürfen im Freien kontaktlosen Sport treiben, sofern ein Abstand von jeweils 2 Metern eingehalten wird oder je Person eine Fläche von 10 Quadratmetern zur Verfügung steht. Kontaktsport dürfen Erwachsene im Freien nur mit Personen des eigenen Haushalts und höchstens zwei Personen eines anderen Haushalts (plus Kinder bis einschließlich 14 Jahren) treiben. Eine Testpflicht besteht auch für die betreuenden Personen.

26.05.2021 – LandesSportBund Niedersachsen kritisiert Stufenplan 2.0

Die Regelungen des Stufenplans 2.0 sind aus Sicht des Sports unverhältnismäßig und unverständlich. Zudem werden sie seinen gesundheits- und gemeinschaftsfördernden Wirkungen gerade in der Corona-Pandemie nicht gerecht. In einem Schreiben an den Niedersächsischen Ministerpräsidenten Stephan Weil bitten der Präsident Prof. Dr. Wolf-Rüdiger Umbach und der Vorstandsvorsitzende Reinhard Rawe des LandesSportBundes (LSB) Niedersachsen deshalb um eine weitgehende Öffnung des Vereinssports. In einem 10-Punkte-Plan listen sie zentrale Erwartungen des niedersächsischen Sports auf, die in 28 schriftlichen Stellungnahmen von Sportbünden und Landesfachverbänden zum Stufenplan 2.0 sowie von mehr als 130 Vertreterinnen und Vertreter der Sportorganisation in Videokonferenzen des LSB zur aktuellen Corona-Verordnung formuliert wurden.

Allgemeine Erwartungen:

  • Bei Testungen ist sowohl den Übungsleiterinnen und Übungsleitern als auch den Sportlerinnen und Sportlern Vertrauen zu schenken, dass sie auch ohne eine Kontrolle dritter Personen Selbsttests nutzen dürfen. Testergebnisse z. B. des Arbeitgebers oder der Schule sind ebenfalls zu akzeptieren.
  • Für geimpfte, genesene und negativ getestete Personen muss jeglicher Sport, also auch Kontaktsport möglich sein.

Breitensport draußen:

  • Außensport als Kontaktsport wie auch kontaktloser Sport muss für Gruppengrößen bis 50 Personen in allen drei Stufen wieder geöffnet und dabei auch Wettkampfsport zugelassen werden.
  • Für Kontaktsport muss auf Testungen in den Stufen 1 und 2 verzichtet werden. Für kontaktlosen Sport im Außenbereich sind Testungen in keiner Stufe erforderlich.
  • Duschen und Umkleidekabinen müssen mit Hygienekonzept zumindest in den Stufen 1 und 2 geöffnet werden dürfen.

Breitensport drinnen:

  • Für den Innensport bedarf es in allen Stufen einer Öffnung von kommunalen, städtischen und vereinseigenen Sporthallen für kontaktfreien Sport in Gruppen von mindestens 30 Personen.
  • Für Kontaktsport im Innenbereich muss es in den Stufen 1 und 2 Öffnungen für Kinder sowie geimpfte, genesene und negativ getestete Erwachsene geben in Gruppen von mindestens 30 Personen

Außerdem müsse im Stufenplan 2.0 noch geklärt werden, welchem Bereich vereinsorganisierte Jugendfreizeiten zugeordnet sind.

Abschließend heißt es in dem Schreiben: „Wir müssen gemeinsam dafür sorgen, dass Sport umgehend wieder ohne zu große Einschränkungen in den Vereinen betrieben werden kann. Bitte treten Sie gemeinsam mit uns auch gegenüber den Kommunen und Städten dafür ein, dass Sportanlagen in den Sommermonaten geöffnet werden und auch in Ferienzeiten geöffnet bleiben.“